Unsere Dienstleistungen

Haushaltshilfe (SGB XI und XII Bereich)

Haushaltshilfe (SGB XI und XII Bereich)

Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit werden Leistungen mit den Pflegekassen oder Sozial-ämtern abgerechnet.

  • Hilfe im Haushalt / Hauswirtschaft
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Prophylaktische Maßnahmen
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Ernährung
  • Einkaufen
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege für pflegende Angehörige (stundenweise)